Unterausschuss „G“ der ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission

Der Unterausschuss „G“ ist ein Unterausschuss der ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission. Diese wurde 1963 anlässlich des Grenzvertrags zwischen Deutschland und den Niederlanden (von 1960) gegründet. Die Aufgabe der Kommission ist die Beratung über wasserwirtschaftlich Fragen, die für die Grenzgewässer im jeweiligen Nachbarstaat von Bedeutung sind.

Der Großteil der Abstimmungen erfolgt dabei in sieben Unterausschüssen (A bis G), in denen alle direkt Beteiligen der regionalen Wasserwirtschaft auf beiden Seiten der Grenze vertreten sind.

Der Unterausschuss „G“ behandelt das Ems-Dollart Gebiet. Seit Verabschiedung des Ems-Dollart-Umweltprotokolls (von 1996) werden auch Fragen des Gewässer- und Naturschutzes bearbeitet. Hierzu gehören in den letzten Jahren auch vermehrt Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL und der HWRM-RL.

Mit Abschluss des Vertrages zur Nutzung und Verwaltung des Küstenmeeres zwischen 3 und 12 Seemeilen (2014) sind weitere Regelungen bezüglich der Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen und der Gewinnung von erneuerbarer Energie getroffen worden, die ebenfalls im Unterausschuss „G“ behandelt werden.

Zur Unterstützung des Unterausschusses bei der Bearbeitung spezieller Themen werden bei Bedarf Arbeitsgruppen (z.B. Arbeitsgruppe Gewässergütesystem Ems Dollart) eingerichtet, in denen Experten aus beiden Staaten vertreten sind.

Kartendienst