Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Ems

Zusammenarbeit der deutschen Bundesländer

Zur nationalen Koordinierung der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben die beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Jahr 2002 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen und die Flussgebietsgemeinschaft Ems (FGG Ems) gegründet. Die FGG Ems besteht aus dem Emsrat als Abstimmungsgremium und der Geschäftsstelle Ems als koordinierende Stelle.

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen. Seit 2007 werden auch die Belange der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) von der Geschäftsstelle koordiniert.
 

Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

In der internationalen Flussgebietseinheit Ems arbeiten die Staaten Deutschland und die Niederlande gemeinsam an den grenzüberschreitenden Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie an der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL). Dazu wurde per ministeriellem Schriftwechsel eine Arbeitsstruktur implementiert, die durch die Geschäftsstelle Ems unterstützt wird. Die internationale Zusammenarbeit erfolgt auf drei Ebenen:

  • Internationale Steuerungsgruppe

    Auf der obersten Ebene trifft die "Internationale Steuerungsgruppe Ems" (ISE) die wesentlichen Entscheidungen zur Zusammenarbeit der beteiligten Mitgliedstaaten/Bundesländer. In der ISE sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Staaten bzw. Bundesländer vertreten.

    Mitglieder der Internationalen Steuerungsgruppe Ems

    Deutsche Delegation:

    • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
    • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NKWKN)
    • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)
    • Bezirksregierung Münster  

    Niederländische Delegation:

    • Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat (IenW)
    • Rijkswaterstaat Directie Noord-Nederland (RWS)
    • Waterschap Hunze en Aa's
  • Internationale Koordinierungsgruppe

    Auf der zweiten Ebene sind Experten aus den Niederlanden, aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in der „Internationalen Koordinierungsgruppe Ems“ (IKE) tätig. Dieses Gremium setzt die grundlegenden Beschlüsse der ISE um und trifft konkrete Verabredungen über eine gemeinsame Durchführung der erforderlichen operativen Arbeiten. Die IKE tagt etwa zweimal im Jahr. Sie wird unterstützt durch Arbeitsgruppen, die in wechselnder Zusammensetzung verschiedene wasserwirtschaftliche Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL und der HWRM-RL bearbeiten.

    Mitglieder der Internationalen Koordinierungsgruppe Ems

    Deutsche Delegation:

    • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
    • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV)
    • Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Aurich (GDWS)
    • Bezirksregierung Münster
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

    Niederländische Delegation:

    • Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat (IenW)
    • Rijkswaterstaat Directie Noord-Nederland (RWS)
    • Provincie Groningen
    • Waterschap Hunze en Aa's
  • Ebene der Bearbeitungsgebiete

    Auf der dritten Ebene (Arbeitsebene) findet in den Teileinzugsgebieten der betreffenden Länder die konkrete Bearbeitung im Einzelnen statt. Das Einzugsgebiet der Ems wurde dafür in sieben Bearbeitungsgebiete unterteilt: Obere Ems, Hase, Ems/Nordradde, Leda-Jümme, Nedereems, Untere Ems und das Ems-Dollart-Ästuar.

Zusammenarbeit im Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart

Für das Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart, das sowohl deutsche als auch niederländische Gebietsanteile umfasst und in dem der Verlauf der Staatsgrenze umstritten ist, wurde vereinbart, dass die Belange zur Umsetzung der WRRL und HWRM-RL im Unterausschuss „G“ der Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission behandelt werden.

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