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Wasserrahmenrichtlinie

Ein Flussgebiet und seine Gewässer

Im Dezember 2000 wurde vom Europäischen Parlament und Rat die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) verabschiedet.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden erstmals europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz auf einem hohen Niveau festgelegt.

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen des guten Zustands für alle Gewässer bis zum Jahr 2015. Der Begriff „Gewässer“ umfasst dabei sowohl Oberflächengewässer als auch das Grundwasser. Zu den Oberflächengewässern zählen Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer. Bei der Festlegung der Ziele sowie der zu ihrem Erreichen notwendigen Maßnahmen sind insbesondere auch Aspekte der Wirtschaftlichkeit und eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.

Der „Gute Zustand“ orientiert sich dabei an dem natürlichen Referenzzustand, d.h. dem Zustand, den die Gewässer ohne die Beeinflussung durch den Menschen hätten.

Kriterien für den guten Zustand der Gewässer sind die chemische und biologische Qualität des Gewässers, die Struktur der oberirdischen Gewässer sowie mengenmäßige Aspekte.

Das Erreichen der Ziele erfordert die Mitwirkung einer Vielzahl von Kräften. Hierzu zählen Wassernutzer, wie Haushalte, Wasserversorgungsunternehmen, Betriebe in Landwirtschaft und Industrie genau so wie Akteure aus Freizeit und Tourismus, Naturschutz, Wissenschaft und den für die Planung der Land- und Wassernutzung zuständigen örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden.

Umsetzungsfristen

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in mehreren Bearbeitungsschritten, für die Fristen gelten.

Letzte Änderung: 18.12.2011

Wasser - Water

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wurden erstmals europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz auf einem hohen Niveau festgelegt.

Naturnaher Flussabschnitt mit Steilufer