Hochwasserrisiko­management­richtlinie

Die am 26. November 2007 in Kraft getretene Richtlinie 2007/60/EG, die sogenannte Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL), verfolgt das Ziel bestehende Hochwasserrisiken deutlich zu machen und die Hochwasservorsorge sowie das Risikomanagement zu verbessern.

Im Mittelpunkt steht dabei die Vermeidung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die vier Schutzgüter: 

  • die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

In drei Schritten zum Hochwasserrisikomanagementplan

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten, die nach einem festgelegten Zeitplan alle sechs Jahre zu aktualisieren sind.

1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

In der ersten Stufe muss für die Flussgebiete oder für Teile von internationalen Flussgebieten eine vorläufige Bewertung der Hochwasserrisiken durchgeführt werden. Auf der Grundlage von relevanten geographischen Informationen und einer Analyse vergangener Hochwasser erfolgt eine Bewertung ob ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko für Gebiete in der Flussgebietseinheit besteht.

2. Hochwassergefahren- und -risikokarten

In der zweiten Stufe sind für die im Rahmen der vorläufigen Bewertung festgelegten Gebiete mit einem signifikanten Hochwasserrisiko Gefahren- und Risikokarten zu erstellen. In den Karten werden für verschiedene Hochwasserszenarien (Hochwasser mit niedriger, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit) u. a. das Ausmaß der flächenmäßigen Überflutung, die Wassertiefe bzw. die Wasserstände für die überfluteten Flächen und Informationen zu bestimmten Risikofaktoren dargestellt.

3. Hochwasserrisikomanagementpläne

Auf der Grundlage der vorgenommenen Risikobewertung und der erarbeiteten Gefahren- und Risikokarten sind in der dritten Stufe Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete zu erstellen.

Kartendienst