Umsetzungsfristen
Die Schritte der Umsetzung im Detail
Bis Ende 2004 erfolgte eine erste Bestandsaufnahme, in der – ausgehend vom Staus Quo und den vorhandenen Kenntnissen und Daten – bestehende Belastungen der Gewässer beschrieben und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Gewässerzustand analysiert wurden.
Die Bestandsaufnahme ist erstmals 2013 und danach alle 6 Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme waren durch die zuständigen Behörden bis Ende 2006 Überwachungsprogramme festzulegen bzw. aufzubauen, mit denen die Ergebnisse der Bestandsaufnahme gesichert und ergänzt werden sollen.
Kernstück der Umsetzung der EU-WRRL sind der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme, die erstmals Ende 2009 vorgelegt wurden, nachdem sie zuvor ab Ende 2008 im Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.
Im Bewirtschaftungsplan erfolgt eine Fortschreibung der Bestandsaufnahme, eine Darstellung der Überwachungssysteme sowie eine Bewertung des Zustands der Gewässer. Im Rahmen des zugehörigen Maßnahmenprogramms werden Ausnahmetatbestände sowie Maßnahmenpakete zum Schutz und zur Verbesserung des Gewässerzustandes erläutert. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist eine intensive wirtschaftliche Analyse mit dem Ziel der Ermittlung von kosteneffektiven Maßnahmenprogrammen. Bis zum Jahr 2012 müssen die im ersten Bewirtschaftungsplan genannten Maßnahmen umgesetzt sein
Bis zum Jahr 2015 sollen alle Gewässer einen guten Zustand erreicht haben. Ausnahmen hiervon sind zwar möglich aber detailliert und fundiert zu begründen. Die EU-WRRL gibt klare Arbeitsschritte und entsprechende Fristen für das Erreichen der Umweltziele vor. Einen Überblick finden sie hier.
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind spätestens 2015 und anschließend alle 6 Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Letzte Änderung: 09.04.2010
