DIE EMS | De EEMS

Organisation

In der internationalen Flussgebietseinheit Ems arbeiten die Länder Deutschland und Niederlande gemeinsam an dem grenzüberschreitenden Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, dem „guten Zustand“ aller Gewässer. Die Arbeiten werden in den Mitgliedsstaaten Deutschland und den Niederlanden durch eine Steuerungs- und eine Koordinierungsgruppe organisiert. Die Zusammenarbeit erfolgt auf drei Ebenen.

Koordinierungsschema Ems
Ems-Dollart Vertragsgebiet

Besonderheit Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart
Seit dem Ende des Mittelalters stellt die Emsmündung einschließlich Dollart die Grenze zwischen Ostfriesland und Groningen dar. Der Verlauf der Staatsgrenze wurde allerdings bisher nur für den Bereich des Dollarts festgelegt (Vertrag von Meppen zwischen den Niederlanden und dem Königreich Hannover, 1824). Seewärts des Dollarts ist niemals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze festgelegt worden. Nach deutscher Rechtsauffassung ist die Ems gemäß einem Lehnsbrief von Kaiser Ferdinand I. aus dem Jahr 1558 ein Teil der Grafschaft Ostfriesland, folglich liegt die Grenze auf der Niedrigwasserlinie der niederländischen Flussseite. Die Niederlande hingegen gehen von einer Mittellinienkonstruktion aus. Am 8. April 1960 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze und andere Grenzfragen (Grenzvertrag) geschlossen. Zur praktischen Umsetzung wurde eine ständige Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission mit 7 Unterausschüssen (A bis G) eingerichtet. Die Grundlagen der Zusammenarbeit in der Emsmündung wurden im Ems-Dollart-Vertrag geregelt, der am gleichen Tage unterzeichnet wurde. Eine Regelung über den Grenzverlauf ist hierin nicht enthalten. Auch seewärts des bis zur 3 Seemeilen (sm)-Linie reichenden Ems-Dollart-Vertragsgebietes ist der Verlauf der Grenze bis zur 12 sm-Linie zwischen beiden Staaten umstritten. Zur praktischen Regelung von Aufgaben nach dem Ems-Dollart-Vertrag ist eine ständige Emskommission eingesetzt worden, die im Wesentlichen aus Mitgliedern der beiderseitigen Wasserbauverwaltungen besteht. Da im Ems-Dollart-Vertrag von 1960 bzw. im Zusatzvertrag von 1962 Fragen des Gewässer- und Naturschutzes nicht geregelt sind, wurde am 22. August 1996 ein ergänzendes Protokoll zum Ems-Dollart-Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zum Gewässer- und Naturschutz in der Emsmündung unterzeichnet (Ems-Dollart-Umweltprotokoll). Nach Artikel 2 des Umweltprotokolls wurden die Aufgaben der Grenzgewässerkommission zugewiesen, hierzu gehören seit dem 22.12.2000 auch Aufgaben zur Umsetzung der WRRL.

Letzte Änderung: 10.06.2010

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